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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragsbedingungen für die vereinbarten Leistungen von Alltagshelfer-24.de.

Inhaltsverzeichnis

§ 1Geltungsbereich § 2Leistungsangebot und Grenzen § 3Vertragsschluss § 4Leistungsumfang und Änderungen § 5Erfüllungsgehilfen und Subunternehmen § 6Reine Vermittlung § 7Preise und Zeitabrechnung § 8Zusatz- und Fremdkosten § 9Einkäufe und Auslagen § 10Fahr- und Begleitservice § 11Fahrzeugservice § 12Haus, Garten und Umzugshilfe § 13Schlüssel und Zugangsmittel § 14Tierbetreuung § 15Mitwirkung des Kunden § 16Termine und Absagen § 17Zahlung § 18Haftung § 19Beanstandungen § 20Widerrufsrecht § 21Datenschutz § 22Streitbeilegung § 23Schlussbestimmungen
Fragen zu unseren AGB? ☎ 0160 7870953 ✉ info@alltagshelfer-24.de

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Dienstleistungen zwischen Alltagshelfer-24.de, Einzelunternehmen, Inhaber Jens Wiegel, Straßheimer Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen), nachfolgend „Alltagshelfer-24.de“, und seinen Kunden.
  2. Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  3. Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor oder bei Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde, zumutbar von ihnen Kenntnis nehmen konnte und ihrer Geltung zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen und die jeweilige Auftragsbestätigung haben Vorrang.
  4. Abweichende Bedingungen eines Unternehmenskunden gelten nur, wenn Alltagshelfer-24.de ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsangebot und gesetzliche Grenzen

  1. Das Leistungsangebot umfasst insbesondere Alltagshilfe und Begleitung, Einkäufe und Besorgungen, Fahrservice, Haushaltshilfe, Garten- und Grundstückshilfe, Tierbetreuung, Fahrzeugservice, Umzugs-, Trage- und Räumhilfe, einfache Montage- und Kleinreparaturhilfe sowie organisatorische Unterstützung bei Behördengängen und Schriftverkehr.
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der individuellen Vereinbarung oder Auftragsbestätigung.
  3. Alltagshelfer-24.de erbringt keine zulassungspflichtigen Handwerksarbeiten, Rechts- oder Steuerberatung, medizinische oder pflegerische Behandlung, qualifizierten Krankentransport oder andere Leistungen, für die die erforderliche Berechtigung nicht vorliegt.
  4. Tätigkeiten dürfen abgelehnt oder abgebrochen werden, wenn sie rechtswidrig sind, besondere nicht vorhandene Fachkenntnisse oder Zulassungen erfordern oder eine nicht vertretbare Gefahr für Personen, Tiere oder Sachen besteht. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
  5. Ein bestimmter wirtschaftlicher, behördlicher, medizinischer, technischer oder sonstiger Erfolg wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich als Leistungserfolg vereinbart wurde.

§ 3 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website ist noch kein verbindliches Vertragsangebot.
  2. Kontakt-, Fahr- und Preisrechnerformulare dienen ausschließlich einer unverbindlichen Anfrage. Durch das Absenden entsteht kein kostenpflichtiger Vertrag.
  3. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein verbindliches Angebot von Alltagshelfer-24.de annimmt oder Alltagshelfer-24.de einen vom Kunden ausdrücklich erteilten Auftrag bestätigt.
  4. Beginnt Alltagshelfer-24.de auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ohne gesonderte Auftragsbestätigung mit der vereinbarten Leistung, kommt der Vertrag spätestens mit Leistungsbeginn zustande. Gesetzliche Anforderungen an den vorzeitigen Beginn während einer Widerrufsfrist bleiben unberührt.
  5. Telefonische Nebenabreden werden in der Auftragsbestätigung festgehalten, wenn sie für Leistungsumfang oder Preis wesentlich sind.

§ 4 Leistungsumfang, Ausführung und Änderungen

  1. Leistungsart, Einsatzort, Termin, voraussichtlicher Umfang und Vergütung werden vor Auftragserteilung abgestimmt.
  2. Der Kunde kann Änderungen oder Zusatzleistungen anfragen. Sie werden erst Vertragsbestandteil, wenn Alltagshelfer-24.de ihnen zustimmt und mögliche Mehrkosten mitgeteilt wurden.
  3. Wird während des Einsatzes zusätzlicher, vorher nicht erkennbarer Aufwand erforderlich, wird vor seiner Ausführung die Zustimmung des Kunden eingeholt, soweit dies möglich und zumutbar ist.
  4. Teilleistungen sind zulässig, wenn dies vereinbart wurde oder dem Kunden zumutbar ist und der Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.

§ 5 Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmen

  1. Alltagshelfer-24.de darf zur Erfüllung eines angenommenen Auftrags geeignete Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmen einsetzen, sofern nicht ausdrücklich die persönliche Ausführung durch eine bestimmte Person vereinbart wurde.
  2. Bei einem solchen Einsatz bleibt Alltagshelfer-24.de Vertragspartner des Kunden und rechnet die vereinbarte Leistung grundsätzlich selbst ab.
  3. Alltagshelfer-24.de bleibt für seine gesetzlichen und vertraglichen Pflichten verantwortlich. Die Verantwortlichkeit für Erfüllungsgehilfen richtet sich insbesondere nach § 278 BGB.
  4. Erforderliche Qualifikationen, Erlaubnisse und Genehmigungen müssen bei dem konkret eingesetzten Unternehmen oder der eingesetzten Person vorhanden sein.

§ 6 Reine Vermittlung selbstständiger Fach- und Fremdunternehmen

  1. Von der Beauftragung eines Subunternehmens nach § 5 ist eine reine Vermittlung zu unterscheiden.
  2. Bei einer reinen Vermittlung wird der Kunde vor seiner Beauftragung eindeutig darüber informiert, dass der Vertrag über die Fremdleistung unmittelbar zwischen ihm und dem benannten selbstständigen Unternehmen zustande kommt und dieses auf eigene Rechnung abrechnet.
  3. Für die Ausführung einer rein vermittelten Leistung ist das vermittelte Unternehmen verantwortlich. Ansprüche aus diesem Vertrag sind gegenüber diesem Unternehmen geltend zu machen.
  4. Die Haftung von Alltagshelfer-24.de für eigenes Verschulden, insbesondere eine schuldhaft fehlerhafte Auswahl oder Information, bleibt nach den gesetzlichen Vorschriften unberührt.
  5. Die von Alltagshelfer-24.de im eigenen Namen angebotenen Personenfahrten sind keine reine Vermittlung im Sinne dieses Paragraphen.

§ 7 Preise, Zeitabrechnung und Zuschläge

  1. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss ausdrücklich bestätigten Preise und Berechnungsgrundlagen. Ohne abweichende individuelle Preisvereinbarung gilt der für die vereinbarte Leistung veröffentlichte Tarif in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
  2. Alle gegenüber Verbrauchern genannten Preise sind Endpreise. Soweit Umsatzsteuer anfällt, ist sie darin enthalten.
  3. Bei Stundenleistungen beträgt die Mindestberechnung eine Stunde je eingesetzter Arbeitskraft. Danach wird jede angefangene Viertelstunde berechnet. Maßgeblich ist die tatsächlich erbrachte vereinbarte Einsatzzeit.
  4. Auf die Stundenleistung können die veröffentlichten Kalenderzuschläge erhoben werden: samstags 20 %, sonntags 30 % und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen 50 %. Treffen mehrere Kalenderzuschläge zusammen, wird nur der höchste berechnet.
  5. Ein Expresszuschlag von 20 % auf die Stundenleistung wird nur erhoben, wenn er wegen eines besonders kurzfristigen Einsatzes vor Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart wurde.
  6. Zuschläge werden nicht auf Kilometer-, Material-, Auslagen- oder Fremdkosten berechnet, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
  7. Beim reinen Fahrservice gelten die gesonderten, vor Auftragserteilung bestätigten Fahrtarife. Eine im Preisrechner angezeigte Summe ist unverbindlich.
  8. Spätere Änderungen der veröffentlichten Preisliste wirken sich nicht auf bereits geschlossene Verträge aus.

§ 8 Anfahrt, Kilometer-, Material- und Fremdkosten

  1. Bei regulären Stundenleistungen innerhalb Friedbergs wird keine gesonderte Anfahrtspauschale berechnet. Die ausdrücklich ausgewiesenen Kilometerkosten bei Personenfahrten bleiben davon unberührt.
  2. Außerhalb Friedbergs werden Anfahrt oder Fahrtkosten nur berechnet, wenn deren Grundlage vor Auftragserteilung mitgeteilt und vereinbart wurde.
  3. Notwendige und vereinbarte Kosten für Material, Waren, Porto, Kopien, Kraftstoff oder Ladestrom, Parken, Maut, Eintritt, Werkstätten, Prüfstellen, Entsorgung sowie sonstige Fremdleistungen oder Auslagen werden zusätzlich berechnet.
  4. Vorher nicht absehbare Mehrkosten werden vor ihrer Auslösung abgestimmt, soweit keine sofortige Maßnahme zur Abwendung eines erheblichen Schadens erforderlich und eine Rückfrage nicht rechtzeitig möglich ist.
  5. Eine Kostenschätzung ist unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Fest- oder Pauschalpreis vereinbart wurde. Bei einer wesentlichen absehbaren Überschreitung wird der Kunde unverzüglich informiert.

§ 9 Einkäufe, Besorgungen und Auslagen

  1. Warenpreise und sonstige Auslagen sind nicht im Stundensatz enthalten und vom Kunden zusätzlich zu erstatten.
  2. Alltagshelfer-24.de kann vor Durchführung einen angemessenen Vorschuss oder die Bereitstellung des Einkaufsbudgets verlangen. Eine Verpflichtung zur Vorfinanzierung besteht nicht.
  3. Vorgaben zu Produkt, Marke, Menge, Preisgrenze und zulässigen Ersatzartikeln sind vorab mitzuteilen. Ist ein Artikel nicht verfügbar, wird ohne entsprechende Ermächtigung kein wesentlich abweichender Ersatz beschafft.
  4. Vorhandene Belege werden übergeben; Vorschüsse, Auslagen und Wechselgeld werden nachvollziehbar abgerechnet.

§ 10 Fahr- und Begleitservice

  1. Bei den von Alltagshelfer-24.de im eigenen Namen bestätigten Personenfahrten ist Alltagshelfer-24.de Vertragspartner des Kunden.
  2. Die tatsächliche Beförderung erfolgt ausschließlich durch beauftragte Verkehrsunternehmen, die über die für die jeweilige Fahrt erforderliche Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz verfügen. Diese Unternehmen werden als Erfüllungsgehilfen eingesetzt.
  3. Abholort, Ziel, Zeitpunkt, Personenzahl, Gepäck und besondere Anforderungen sind vollständig anzugeben. Erforderliche Kindersitze, Hilfsmittel oder besondere Beförderungsbedürfnisse müssen vor Vertragsschluss abgestimmt werden.
  4. Der Fahrservice ist kein Rettungsdienst oder qualifizierter Krankentransport und umfasst keine medizinische Betreuung. Fahrten, die medizinisches Fachpersonal oder ein besonders ausgestattetes Fahrzeug erfordern, werden nicht übernommen.
  5. Fahrtpreis, Kundenstrecke, An- und Abfahrt, Wartezeit sowie Park- und Mautkosten richten sich nach der bestätigten Vereinbarung. Umleitungen, zusätzliche Stopps oder nachträgliche Änderungen können den Preis verändern.
  6. Verkehr, Kontrollen, Sperrungen, Witterung und sonstige nicht beherrschbare Umstände können die Fahrtzeit beeinflussen. Eine Garantie für das Erreichen eines Termins, Fluges oder Verkehrsmittels besteht nur, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde. Gesetzliche Rechte bei einer von Alltagshelfer-24.de zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt.

§ 11 Fahrzeugservice

  1. Der Fahrzeugservice kann insbesondere Hol- und Bringfahrten, Vorführung bei einer Werkstatt oder Prüfstelle, Tanken oder Laden, Fahrzeugpflege und organisatorische Unterstützung umfassen. Eine technische Diagnose oder Reparatur wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.
  2. Der Kunde bestätigt, zur Beauftragung berechtigt zu sein, und informiert über bekannte Mängel, Warnanzeigen, Bedienungsbesonderheiten, Wegfahrsperren und notwendige Unterlagen.
  3. Soweit eine Fahrt mit dem Kundenfahrzeug vereinbart ist, muss das Fahrzeug zugelassen, versichert, verkehrssicher und mit den gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen ausgestattet sein. Erkennbare Zweifel an der Verkehrssicherheit berechtigen zur Ablehnung der Fahrt.
  4. Verträge mit Werkstätten, Prüfstellen, Wasch- oder Pflegebetrieben kommen nur dann unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande, wenn dies zuvor als reine Vermittlung oder unmittelbare Kundenbeauftragung kenntlich gemacht wurde. Deren Gebühren trägt der Kunde.
  5. Für bereits vorhandene Schäden, technischen Verschleiß oder Defekte, die nicht durch eine Pflichtverletzung von Alltagshelfer-24.de verursacht wurden, wird nicht gehaftet. § 18 bleibt unberührt.

§ 12 Haus, Garten, Montage-, Umzugs- und Räumhilfe

  1. Der Kunde weist vor Beginn auf bekannte Gefahren, empfindliche Gegenstände, verdeckte Leitungen, Schadstoffe, Schädlingsbefall, statische Besonderheiten und sonstige Risiken hin.
  2. Es werden nur einfache, rechtlich zulässige Hilfstätigkeiten ausgeführt. Arbeiten an Elektro-, Gas-, Wasser-, Heizungs- oder sicherheitsrelevanten Anlagen sowie andere zulassungs- oder fachbetriebspflichtige Arbeiten sind nicht Bestandteil, sofern sie nicht durch einen entsprechend berechtigten Betrieb ausgeführt werden.
  3. Bei Umzugs-, Trage- und Räumhilfe sind eigene Transport- oder Entsorgungsleistungen nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden. Ein vom Kunden unmittelbar beauftragter Transport-, Container- oder Entsorgungsbetrieb rechnet seine Leistung selbst ab.
  4. Der Kunde kennzeichnet besonders wertvolle, zerbrechliche oder gefährliche Gegenstände vor Beginn. Die Mitwirkungspflichten aus § 15 und die Haftungsregeln aus § 18 bleiben unberührt.

§ 13 Schlüssel, Zugangsmittel und Objektzugang

  1. Überlassene Schlüssel, Codes und Zugangsmittel werden ausschließlich für den vereinbarten Auftrag verwendet und sorgfältig verwahrt.
  2. Der Kunde bestätigt, zur Gewährung des Zugangs berechtigt zu sein. Besondere Alarm-, Schließ- oder Hausordnungsregeln sind vorab mitzuteilen.
  3. Eine Weitergabe an eingesetzte Personen erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich und zulässig ist.
  4. Nach Abschluss werden Schlüssel und Zugangsmittel nach Vereinbarung zurückgegeben. Verlust oder unbefugter Zugriff werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

§ 14 Tierbetreuung

  1. Der Kunde informiert vollständig über Tierart, Verhalten, Fluchtneigung, Aggressivität, Krankheiten, Medikamente, Fütterung, Unverträglichkeiten und sonstige sicherheitsrelevante Besonderheiten.
  2. Der Kunde stellt erforderliches Futter, Medikamente, Transportmittel und geeignete Ausrüstung bereit, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Tierärztliche Maßnahmen werden grundsätzlich nur nach Rücksprache veranlasst. In einem dringenden Notfall dürfen notwendige Schutzmaßnahmen eingeleitet werden, wenn der Kunde oder eine benannte Kontaktperson nicht rechtzeitig erreichbar ist.
  4. Notwendige Tierarzt- und Fremdkosten trägt der Tierhalter, soweit der zugrunde liegende Notfall nicht schuldhaft durch Alltagshelfer-24.de verursacht wurde.

§ 15 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle für eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung erforderlichen Informationen, Zugänge, Genehmigungen, Unterlagen und Hilfsmittel rechtzeitig bereit.
  2. Er informiert über bekannte Gefahren, Schäden, gesundheitliche oder sonstige Besonderheiten, soweit sie für die beauftragte Leistung erforderlich sind.
  3. Der Kunde oder eine von ihm benannte erreichbare Person soll für notwendige Rückfragen und Entscheidungen zur Verfügung stehen.
  4. Entsteht durch schuldhaft unvollständige oder unrichtige Angaben zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach den vereinbarten Berechnungsgrundlagen abgerechnet werden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 16 Termine, Verspätungen, Absagen und Leistungshindernisse

  1. Bestätigte Termine sind verbindlich. Absehbare Verspätungen oder Verhinderungen sind der jeweils anderen Partei unverzüglich mitzuteilen.
  2. Kann der Kunde einen Termin nicht wahrnehmen, soll er so früh wie möglich absagen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
  3. Bei einer Absage außerhalb eines bestehenden Widerrufsrechts oder wenn die Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht erbracht werden kann, werden Vergütung oder Schadensersatz nur im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt. Ersparte Aufwendungen und ein anderweitiger Erwerb werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist.
  4. Kann Alltagshelfer-24.de eine Leistung aus Krankheit, höherer Gewalt, außergewöhnlicher Verkehrs- oder Wetterlage oder einem anderen nicht zu vertretenden Umstand nicht erbringen, wird der Kunde möglichst früh informiert. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet; nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin angeboten.
  5. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs-, Minderungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.

§ 17 Rechnung, Fälligkeit und Zahlung

  1. Die Abrechnung erfolgt nach der vereinbarten Leistung und den bestätigten Berechnungsgrundlagen.
  2. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Die verfügbaren Zahlungsarten und die maßgeblichen Zahlungsdaten ergeben sich aus der Rechnung oder der individuellen Vereinbarung.
  3. Bei umfangreichen oder auslagenintensiven Aufträgen kann vor Vertragsschluss eine angemessene Voraus- oder Abschlagszahlung vereinbart werden.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Mahnpauschale oder sonstige Zusatzkosten werden nur verlangt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  5. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden wird nicht über die gesetzlichen Voraussetzungen hinaus eingeschränkt.

§ 18 Haftung

  1. Alltagshelfer-24.de haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  4. Für Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmen haftet Alltagshelfer-24.de nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einer eindeutig als solche vereinbarten reinen Vermittlung gilt ergänzend § 6.
  5. Alltagshelfer-24.de haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf vom Kunden schuldhaft verschwiegene Gefahren, unrichtige Angaben, vorhandene Mängel oder eine Verwendung entgegen erteilter Hinweise zurückzuführen sind.
  6. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Alltagshelfer-24.de.

§ 19 Beanstandungen und gesetzliche Rechte

  1. Der Kunde wird gebeten, erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah mitzuteilen, damit der Sachverhalt geprüft und gegebenenfalls Abhilfe geschaffen werden kann.
  2. Die unterlassene oder verspätete Mitteilung lässt gesetzliche Rechte eines Verbrauchers unberührt.
  3. Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, soweit sie anwendbar sind.

§ 20 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Dienstleistungsverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular.
  2. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung begonnen wird, gelten die gesetzlichen Regelungen über Wertersatz. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach entsprechender vorheriger Bestätigung des Verbrauchers.
  3. Für Verträge über die Beförderung von Personen besteht nach § 312 Abs. 2 Nr. 14 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Sonstige gesetzliche Rechte und vereinbarte Stornierungsmöglichkeiten bleiben unberührt.
  4. Die unverbindlichen Anfrageformulare dieser Website schließen selbst keinen kostenpflichtigen Vertrag und müssen daher nicht widerrufen werden.

§ 21 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten, insbesondere zum Kundenportal, zu Fahranfragen und zum Einsatz von Subunternehmen, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Alltagshelfer-24.de.

§ 22 Verbraucherstreitbeilegung

Alltagshelfer-24.de ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht.

§ 23 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
  2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Alltagshelfer-24.de als Gerichtsstand vereinbart werden.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 2. September 2026
Alltagshelfer-24.de

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